Häufig gestellte Fragen

Mietsache
Kann ich meine Miete an einem frei gewählten Tag im Monat bezahlen?

Nein. Die Miete ist gemäß des unterzeichneten Mietvertrages und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen grundsätzlich zum 3. Werktag des laufenden Monats fällig.

Mietsache
Hat der Bauverein einen Ersatzschlüssel für meine Wohnung?

Nein, wir haben keinen Ersatzschlüssel zu Ihrer Wohnung.

Mietsache
Welche Fristen gelten bei der Mitgliedschaftskündigung und der Rückzahlung der Genossenschaftsanteile ?

Die Kündigung der Mitgliedschaft muss bis zum 30.09. des jeweiligen Geschäftsjahres bei uns eingegangen sein, damit sie zum 31.12. wirksam wird. Eine Aufkündigung kann immer nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen. Die Auszahlung der Genossenschaftsanteile erfolgt nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Mitgliedervertreterversammlung, welche bis zum 30.06. des Folgejahres stattzufinden hat.

Mietsache
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Ein Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe Mieterinnen und Mieter nachweisen können, dass sie berechtigt sind, eine Sozialwohnung (eine Wohnung mit öffentlich geförderten Geldern) zu beziehen. Einen WBS können Sie hier online beantragen. Hier erfahren Sie auch, ob Sie dazu berechtigt sind.

Betriebskosten
Warum ist meine Betriebskostennachzahlung so hoch?

Nach jeder Abrechnung der Betriebs- und Heizkosten prüfen wir, ob Ihre Vorauszahlungen  angepasst werden müssen, um Überraschungen zu vermeiden. Möglich ist das aber leider nicht immer. Das kann zum Beispiel an unvorhersehbaren Preissteigerungen, aber auch am individuellen Verbrauchsverhalten liegen.

Betriebskosten
Wann erhalte ich meine Betriebskostenabrechnung?

Der Vermieter hat zur Erstellung der Betriebskostenabrechnung 12 Monate Zeit. Der Abrechnungszeitraum beinhaltet das Kalenderjahr vom 01.01. – 31.12. Damit muss z.B. die Abrechnung für das Kalenderjahr 2023 spätestens am 31.12.2024 bei den Mieterinnen und Mietern eingegangen sein. 

Betriebskosten
Kann das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung ausgezahlt werden?

Nein, eine Barauszahlung erfolgt nicht. Das Guthaben wird mit der nächsten Mietzahlung verrechnet. Wenn ein Sepa-Mandat erteilt wurde, erfolgt die Verrechnung mit der nächsten Miete automatisch. Wer einen Dauerauftrag bei der Bank zur Mietzahlung eingerichtet hat, muss das Guthaben mit der nächsten Mietzahlung  über seine Bank verrechnen lassen.

Betriebskosten
Kann ich die Nachforderung aus der Betriebskostenabrechnung in Raten begleichen?

Ja, die Möglichkeit zum Abschluss einer Ratenvereinbarung besteht. Hierzu wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Forderungsmanagement. Diese sprechen alle erforderlichen Formalitäten mit Ihnen ab. Hier gelangen Sie zur Übersicht unserer Kolleginnen und Kollegen.

Betriebskosten
Ich war im letzten Jahr lange Zeit nicht zu Hause, kann also gar nicht so viel verbraucht haben. Warum sind meine Betriebskosten trotzdem so hoch?

Ein großer Teil der Kosten fällt immer an, ob Sie zu Hause waren oder nicht. Das gilt zum einen für die sogenannten kalten Betriebskosten, die hauptsächlich nach Wohnungsgröße (Quadratmeterzahl) umgelegt werden. Lediglich dort, wo Mengenzähler vorhanden sind, kann eine Abrechnung dieser Positionen nach Verbrauch erfolgen. Auch die Grundkosten für Heizung und Warmwasser sind in jedem Fall zu zahlen. Wenn Sie Ihre Wohnung kaum genutzt haben, macht sich das also letztlich nur bei dem Kostenanteil bemerkbar, der von Ihrem persönlichen Verbrauch abhängt.

Aktionen
Wie funktioniert die Aktion „Mieter werben Mieter“?

Sie sind mit uns zufrieden und wohnen gern beim Bauverein? Dann empfehlen Sie uns weiter! Kommt es zur Vertragsunterzeichnung, dann bekommen Sie eine Prämie von uns ausbezahlt. Alle Infos und das dazugehörige Formular erhalten Sie hier.

Betriebskosten
Wer bezahlt die Unterhaltsreinigung während einer umfangreicher Treppenhaussanierungen?

Die Reinigung bezahlen nicht die Mietenden sondern der Bauverein.

Mietsache
Wie gebe ich die Mietwohnung nach Kündigung zum Abnahmetermin zurück?

Die Mietwohnung muss an uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand samt aller Schlüssel zurückgegeben werden. Wir empfehlen einen Vorabnahmetermin um ggfs. noch offene Arbeiten, die durch die Mietpartei zu erfüllen sind zu besprechen.

Versicherungen
Muss ich bei Anmietung eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung abschließen?

Nein, Sie müssen bei Anmietung einer Wohnung keine Versicherungen abschließen. ABER wir empfehlen dringend den Abschluss einer Hausrat- und Haftpflichtversicherung. Beide Versicherungen erheben relativ geringe monatliche Beiträge, punkten allerdings im Fall der Fälle durch eine vielfältige Absicherung. So haftet die Hausratversicherung bei Schäden in der Mietwohnung, wie Brandschäden, Wasserschaden oder Vandalismus. Auch bei Einbrüchen ist sie in der Regel durchaus sinnvoll. Eine private Haftpflicht leistet Schadenersatz, wenn Sie unabsichtlich Sach- oder Personenschäden bei Dritten verursachen.

Mietsache
Wie kündige ich eine Mietwohnung?

Die Kündigung aller Mietsachen muss unbedingt schriftlich mit Unterschrift aller Vertragspartnerinnen und -partner bei uns eingehen. Eine Kündigung auf elektronischem Wege ist ausgeschlossen.

Gästewohnung
Sind die Gästewohnungen mit Bettwäsche und Handtüchern ausgestattet?

Nein. Es sind Decken und Kissen vorhanden – Bettwäsche und Handtücher müssen die Gäste bitte selber mitbringen.

Wir sind gern für Sie da!

Sie haben Fragen, Wünsche oder ein besonderes Anliegen? Rufen Sie uns unter unserer zentralen Telefonnummer an – und wir leiten Sie weiter.

+49 (0) 345 67340
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